Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für alle anderen Lieferungen und Leistungen, die die Ferienhäuser für den Gast erbringen. Sofern vom Eigentümer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, finden andere Bestimmungen, einschließlich der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder Kunden enthaltenen, keine Anwendung.
I. Vertragsabschluss und Zahlung
1. Ein Vertrag über die Unterbringung in Ferienhäusern (im Folgenden: „Vertrag“) kommt zustande, wenn eine Buchungsanfrage eines Gastes mit einer Buchungsbestätigung der Ferienhäuser beantwortet wird.
2. Vertragspartner sind die Ferienhäuser und der Gast. Übernimmt ein Dritter für den Gast die Buchung, so haftet er als Kunde zusammen mit dem Gast gegenüber den Ferienhäusern als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern den Ferienhäusern eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt. Ungeachtet dessen ist jeder Kunde verpflichtet, dem Gast alle für die Buchung relevanten Informationen, insbesondere diese Geschäftsbedingungen, zu übermitteln.
3. 3. Die Ferienhäuser sind verpflichtet, die vom Gast nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen reservierten Zimmer zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4. 4. Der Gast ist verpflichtet, für die Vermietung des Zimmers und für die von ihm in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen die aktuellen oder vereinbarten Preise der Ferienhäuser zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast bzw. Kunden erbrachten Leistungen und Aufwendungen der Ferienhäuser gegenüber Dritten.
5. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ankunft des Gastes vier Monate und erhöht sich nach Vertragsabschluss der gesetzliche Mehrwertsteuersatz oder die lokalen Steuern und Abgaben, behält sich das Ferienhaus das Recht vor, den vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, der der Erhöhung der fälligen Mehrwertsteuer oder der lokalen Steuern und Abgaben entspricht.
6. Die Ferienhäuser sind ebenfalls berechtigt, Preise zu ändern, wenn der Gast nach Vertragsabschluss Änderungen der Anzahl der reservierten Zimmer, der von den Ferienhäusern geforderten Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Gastes wünscht und die Ferienhäuser
II. Ein- und Auschecken
(1) Der Gast hat kein Recht, die Bereitstellung bestimmter Zimmer zu verlangen, es sei denn, der Eigentümer hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Die reservierten Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat kein Recht zu verlangen, dass die Zimmer früher zur Verfügung gestellt werden.
3. Der Gast soll die reservierten Zimmer spätestens bis 16.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages in Anspruch nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, haben die Ferienhäuser nach 16 Uhr das Recht, das Zimmer einem anderen Gast zuzuweisen; der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Ferienhäuser haben diesbezüglich ein Rücktrittsrecht.
4. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 12 Uhr geräumt sein und dem Ferienhaus zur Verfügung stehen. Nach dieser Zeit können die Ferienhäuser bis 16.00 Uhr als Entschädigung für die zusätzliche Nutzung des Zimmers und die Kosten, die durch die verspätete Verfügbarkeit des Zimmers entstehen, den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen; ab 16.00 Uhr können sie 100% des aktuellen vollen Übernachtungspreises berechnen. Der Gast ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
III. Schlussbestimmungen, Gericht, Anwendbares Recht
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Hütten. Die Zahlung hat an diese Adresse zu erfolgen.
3. Als Alternative zu der vorstehenden Bestimmung können Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes vor dem Gericht erhoben werden, das für den Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung des Verbrauchers zuständig ist.
5. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder in Zukunft werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen entsprechend.